Unternehmensnachfolge & Beteiligungen

Beratung für Ihren Geschäftserfolg

Foto wie ein goldener Staffelstab von einer Person im Anzug an eine andere übergeben wird

Unternehmensnachfolge

Die Dienstleistung hinsichtlich der Unternehmensnachfolge richtet sich vor allem auf die Erstellung eines Businessplans (= Aufstellung von Ist- und Soll-Zustand hinsichtlich des künftigen Unternehmens) und eines Plans über die zeitliche Abfolge der Unternehmensnachfolge.

 

Es erfolgt eine Beratung, welche Form der Unternehmensnachfolge in Frage käme, so z.B. Vererbung des Unternehmens durch Auseinandersetzungsplan, Testament, Miterben; Unternehmensverpachtung; Unternehmenskauf.

 

Hierbei wird auch geprüft, ob der Gesellschaftsvertrag eine solche Unternehmensnachfolge ermöglicht. Auch eine Prüfung des jeweiligen Vertrages über die Unternehmensnachfolge wird durchgeführt.

Ebenso erfolgt eine Prüfung der Konkurrenzfähigkeit des übernehmenden Unternehmens in Verbindung mit der Markterforschung und der Finanzsituation der letzten Jahre (zur Ermittlung z.B. des Kaufpreises bzw. Wertes der Unternehmensnachfolge). 

 

Außerdem wird die Möglichkeit der Übernahme der Kunden und Lieferanten durch den Übernehmer erörtert. Eine Überprüfung der Betriebsstätten, der Schutzrechte, des Rufs des Unternehmens und seines Standorts ist ebenfalls zu empfehlen und durchzuführen. Es erfolgt ein Hinweis, dass möglicherweise eine Anpassung der Versicherungen unerlässlich ist.

 

Es wird den Unternehmen geraten, das Personal von der Unternehmensnachfolge zu unterrichten und zur Unterstützung zu motivieren. Hierbei sollte großen Wert auf die Kommunikation gelegt werden.


Die Betreuung der Unternehmensnachfolge erstreckt sich grundsätzlich bis zur Realisierung der Unternehmensnachfolge.

Foto von zwei Personen in Anzügen, die sich die Hand auf einen Geschäftsdeal geben

Beratung und Begleitung von Unternehmenskäufen, 
-verkäufen und Beteiligungen

Im Rahmen der Begleitung bei Unternehmenskäufen-, verkäufen und Beteiligungen erfolgt eine Bewertung des zu veräußernden Unternehmens bzw. der Beteiligung zur Bestimmung des Kaufpreises.

 

Es folgt eine Beratung hinsichtlich der Kaufverträge, deren Erstellung und falls erforderlich die Vorbereitung der notariellen Beurkundung.

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