Prüfung der Sanierungsfähigkeit, Erarbeitung eines Sanierungskonzepts

Im Rahmen der Prüfung der Sanierungsfähigkeit wird zunächst untersucht, ob die Sanierung eines Unternehmens in Krisenzeiten erfolgversprechend ist. Hierbei wird zunächst das Unternehmen im Allgemeinen beschrieben. Der Unternehmensgegenstand wird ermittelt und geprüft, ob das Unternehmen noch einen Zugang zum Markt besitzt und konkurrenzfähig ist.

Es folgt eine Analyse des Unternehmens im Zusammenhang mit der Ermittlung und Auswertung qualitativer Daten. Daraufhin erfolgt eine Analyse der Krisenursachen und die Prüfung, ob die Krise durch Handeln des Unternehmens oder durch unverschuldete Fremdeinwirkungen hervorgerufen wurde. Weiherhin ist zu untersuchen, ob den Ursachen der Krise entgegen gewirkt werden kann.
Nach dem Leitbild des sanierten Unternehmens erfolgt die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, wenn sich herausstellt, dass eine Sanierung möglich und erfolgversprechend ist. Hier ist besonders zu berücksichtigen, dass der Kunde auch über andere Möglichkeiten hinreichend zu beraten ist (so z.B. Insolvenzverfahren, Verkauf, Unternehmenszersplitterung u.ä.). Es werden Maßnahmen der Sanierung besprochen und deren Erfolg diskutiert. Die Dienstleistung umfasst grundsätzlich auch die Umsetzung des Sanierungskonzepts bzw. entsprechende Unterstützungsmaßnahmen.

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